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Lohn- und Einkommensteuer
Kategorien: Info-Corner , Checklisten
 
[Stand September 2009]

(Für detaillierte Auskünfte kontaktieren Sie uns bitte!)

 

Infolge des Steuerreformgesetzes 2009 (BGBl. I Nr. 26/2009) tritt für den Veranlagungszeitraum ab 1.1.2009 ein neuer Einkommensteuertarif (§ 33 Abs 1 Einkommensteuergesetz) in Kraft. Die Einkommensteuer berechnet sich demgemäß wie folgt:

Berechnung der Einkommensteuer:

Bei einem Einkommen von Einkommensteuer
0 bis 11.000 0,-
11.000 bis 25.000
(Einkommen - 11.000) * 5.110

14.000
25.000 bis 60.000
(Einkommen - 25.000) * 15.125

35.000
+ 5.110
über 60.000 (Einkommen - 60.000) * 50% + 20.235

Regelung 2005 bis 2008:

Praktikerformel für die Steuerberechnung:

Bei einem Einkommen von Einkommensteuer
€ 0,- bis € 10.000,- 0
€ 10.000,- bis € 25.000,- Einkommen * 38,333% - € 3.833,00
€ 25.000,- bis € 51.000,- Einkommen * 43,596% - € 5.150,50
über € 51.000,-   Einkommen * 50% - € 8.414,50

Rechtslage 2002 bis 2004:

Die Einkommensteuer beträgt jährlich  
für die ersten 3.640 Euro
0%
für die nächsten 3.630 Euro
(also von 3.631 bis 7.270 Euro)
21%
für die nächsten 14.530 Euro
(also von 7.271 bis 21.800 Euro)
31%
für die nächsten 29.070 Euro
(also von 21.801 bis 50.870 Euro)
41%
für alle weiteren Beträge des Einkommens
(also ab 50.871 Euro)
50%

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© KANZLEI FRANZ SPITZER | Klienten-Info
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